Kataster- / Grundstücksvermessung

Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen nach dem Vermessungsgesetz (VermG) für Baden-Württemberg.
Die oberste Vermessungsbehörde des Landes Baden-Württemberg, das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum (MLR) hat Wolfgang Strauß zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (Katastervermessungen und Grenzfeststellungen) bestellt.
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen zur Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung.
Die Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster, können wir im Rahmen unserer Kooperation,
für unser langjähriges Partnerbüro Dipl.Ing.(FH) Wolfgang Strauß (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1994), anbieten.

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