Vermessungstechnische Lagepläne für Bauanträge

Zu einem Bauantrag gehört in Baden-Württemberg der Lageplan zur Bauvorlage gemäß §4 LBOVVO. In der Regel muss dieser von einem vermessungstechnischen Sachverständigen gem. §5 LBOVVO gefertigt werden.
Der Lageplan bestätigt die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den geltenden Bauvorschriften, und zwar in globaler Hinsicht (Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung usw.) und in lokaler (Gemeindevorschriften, Bebauungsplan, Baulasten usw.)
Der Lageplan besteht aus mehreren grafischen Darstellungen und einem schriftlichen Teil.

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